ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Objektbetreuung Schultze
§ 1 Allgemeines
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart Ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. .Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im
Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber
nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben
werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme . ggf. auch abschnittsweise . spätestens drei Tage nach schriftlicher
Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines
Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung
verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen und
Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die
Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber
anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei
Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Preise Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden
tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen
Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und am Nutzungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist
ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nicht durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung oder Bearbeitung entstehen, wird nicht gehaftet.
2. Für Schäden, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung oder Bearbeitung entstehen, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz der Objektbetreuung Schultze.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet
werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der
ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
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